Entsorgungshinweise
Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten - ElektroGesetz
Seit 24. März 2005 gilt in Deutschland das ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten) Zu den Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Sinne des ElektroG zählen alle Geräte, die mit untenstehender Kennzeichnung versehen sind.
Seit dem 24. März 2006 können alle Verbraucher ihre Elektro- und Elektronik-Altgeräte mit dieser Kennzeichnung kostenlos bei kommunalen Sammelstellen,
wie z.B. Wertstoffhöfen abgeben. Entsprechende Geräte dürfen nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden!
Entsorgung und Rücknahme von Versand- und Verkaufsverpackungen
Zweck der Verpackungsverordnung ist, die Auswirkungen von Abfällen aus Verpackungen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern.
Ebenso sollen stoffliche Verwertung und Wiederverwendung gefördert und Entsorgung reduziert werden.
Wir unterstützen dieses Ansinnen unter anderem durch Verwendung von zum teil bereits gebrauchtem Versandmaterial und laden auch Sie ein,
bewusst und im Sinne unser aller Umwelt zu handeln!
Für den privaten Endverbraucher im Sinne der Verpackungsverordnung gilt: neben der Abgabe an den vielen Sammelstellen können Sie uns die von der
zwoM GmbH an Sie gelieferten Versand- und Produktverpackungen weiterhin zurücksenden. Wir führen diese dann einer geeigneten Verwertung zu.
RoHS-Richtlinie ROHS (2011/65/EG - (EU) No. 2015/863)
Seit dem 1. Juli 2006 ist die sogenannte RoHS-Richtlinie in Kraft. Diese EU-Richtlinie dient zur Beschränkung bzw. Vermeidung der Verwendung vongesundheits-
gefährdenden Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten. Alle seit diesem Datum verbauten Teile in Neugeräten müssen der RoHS-Richtlinie entsprechen.
Ausnahme sind Bau- oder Ersatzteile für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten, die erstmals vor dem 1. Juli 2006 in Verkehr gebracht wurden.
REACH
Die REACH-Verordnung dient dem Schutz vor gesundheitsgefährdender Chemikalien.
Die zwoM GmbH ist gemäß REACH-Verordnung EG 1907/2006, Artikel 3 weder Hersteller noch Importeur von Stoffen und Zubereitungen und bringt solche auch
nicht in den Verkehr. Als verantwortungs- und umweltbewußtes Unternehmen, versuchen wir nach Möglichkeit mit aller Anstrengungen nur Produkte von Lieferanten
und Herstellern deren Waren ebenfalls frei von gefährlichen Stoffen sind zu beziehen.
Batterieverordnung
Batterien und Akkus dürfen seit dem 01.10.1998 laut Batterieverordnung nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden. Durch diese Verordnung ist der
Endverbraucher zur Rückgabe aller verbrauchten/defekten Batterien und Akkus verpflichtet.
Diese können Sie unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen Ihrer Gemeinde oder überall dort abgeben, wo Batterien und Akkus verkauft werden.
PDF Batterie-Entsorgungshinweisblatt